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Saatkartoffeln aus Flandern
Das Saatgut erhält nur dann ein Zertifikat, wenn es verschiedene Anforderungen erfüllt. Es sind also Kontrollen während des gesamten Produktionsprozesses notwendig.
Das Kontrollverfahren beginnt mit der obligatorischen Anmeldung der Felder. Die Kontrolleure prüfen vor allem:
- Vorgeschichte und Lage des Feldes;
- Feld muss frei von bestimmten schädlichen Organismen sein (u. a. Nematoden)
- Abstände zwischen den Feldern
- kein Kartoffelanbau während der letzten drei Jahre vor der Prüfung
- verwendete Menge des Grundsaatguts
- Sorte
- Klasse
- Herkunft
- Losnummer
Nach dem Aufkeimen folgen mindestens zwei Kontrollen. Die Kontrolleure achten dabei vor allem auf:
- Sortenreinheit
- Gesundheitszustand der Pflanzen
Das Departement für Landwirtschaft und Fischerei bestimmt das letztmögliche Datum der Krautvernichtung, um so die Möglichkeit einer Verbreitung von Viruskrankheiten einzugrenzen. Sie tun dies an Hand von:
- Angaben, die während der Beobachtungen und Zählungen von Blattlausflügen* gesammelt werden
- der Art des Saatguts
- besonderen Umwelteinflüssen wie z. B. Reifezustand und Infektionsdruck
*Blattläuse sind Träger von Viren, die die Qualität das Saatgutes beeinträchtigen können
Das Departement für Landwirtschaft und Fischerei kontrolliert immer vor Ort, ob die Krautvernichtung rechtzeitig und effektiv erfolgt. Jedes Feld, das die entsprechenden Bedingungen nicht erfüllt, wird mit sofortiger Wirkung gesperrt.